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   BVerwG, 25.02.1966 - IV B 243.65   

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https://dejure.org/1966,2251
BVerwG, 25.02.1966 - IV B 243.65 (https://dejure.org/1966,2251)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1966 - IV B 243.65 (https://dejure.org/1966,2251)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1966 - IV B 243.65 (https://dejure.org/1966,2251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.07.1960 - VII C 123.59

    Nachträgliche Befristung eines Nutzungsrechts an einer Sondergrabstelle

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1966 - IV B 243.65
    Eine Abweichung von der Entscheidung BVerwGE 11, 68 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59] scheidet schon deshalb aus, weil es - wie dargelegt - an einer Leistung des Klägers im Hinblick auf eine öffentlich-rechtliche Position überhaupt fehlt.
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1966 - IV B 243.65
    Die Entscheidung BVerwGE 18, 168 ist nicht verwertbar, da hier nicht der Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes in Rede steht.
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 25.02.1966 - IV B 243.65
    Das Berufungsgericht ist schließlich nicht von der Entscheidung BVerwGE 12, 268 abgewichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1995 - 23 A 3493/94

    Mieter kann nicht gegen Straßenumbenennung klagen

    25. Februar 1966 -IV B 243.65 -, Buchholz.

    1966 -IV B 243.65 -, a. a. O.

  • VG Cottbus, 18.06.2015 - 3 K 74/13

    Ordnungsrecht

    Sie hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, die Polizei, die Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1966 - BVerwG IV B 243.65 -, Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 73; Bayerischer VGH, Urteil vom 5. März 2002 - 8 B 01.1164 -, NVwZ-RR 2002, 78, juris Rn. 15; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. März 2010 - 11 LA 480/09 -, NdsVBl 2010, 304, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Urteil vom 16. März 2012 - 4 Bf 2/07 -, NordÖR 2012, 363, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2023 - 10 LA 90/22

    Weiterer Ermessensspielraum des zuständigen kommunalen Organs bei der

    Der Straßenname gewährt den Grundeigentümern grundsätzlich keine Befugnisse oder Rechtsstellung, die sie ohne die Bezeichnung nicht hätten ( BVerwG, Beschluss vom 25.2.1966 - IV B 243.65 -, BeckRS 1966, 31293526; OVG Saarland, Beschluss vom 2.4.2019 - 2 D 305/18 -, juris Rn. 6; Bayerischer VGH, Urteil vom 2.3.2010 - 8 BV 08.3320 -, juris Rn. 30; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.7.1983 - 7 B 99.83 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.10.2007 - 15 B 1517/07 -, juris Rn. 9).
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